go-digital – Förderung für die digitale Zukunft des Mittelstandes.

Zwei Handwerker vor einem Notebook / Laptop in einer Werkstatt als Sinnbild für ein förderfähiges Unternehmen nach go-digital

go-digital das Förderprogramm für die Digitalisierung des Mittelstands

Die Initiative go-digital wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf den Weg gebracht, um kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder des Handels auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen. Eines der Ziele ist es dabei, den formellen und zeitlichen Aufwand für das zu fördernde Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Hierzu hat das BMWi eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen geprüft und autorisiert, welche den KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Wir sind seit 2019 als Beratungsunternehmen für go-digital in den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ autorisiert.

Besonders in Zeiten der verstärkten Homeoffice-Nutzung haben wir Unternehmen in den unterschiedlichsten Fragen zur IT-Sicherheit beraten und durch das Förderprogramm go-digital begleitet. Dabei gehörten die Schaffung von sicheren und zuverlässigen Verbindungen in die jeweiligen Unternehmen zu den zentralen Herausforderungen. Unsere Beratung erstreckt sich dabei von der Bedarfsanalyse, über eine herstellerneutrale Beratung zur Auswahl geeigneter Hardware (sofern benötigt), bis hin zur Umsetzung der geplanten Maßnahme. Wie wir auch Ihr Unternehmen im Rahmen des Programms go-digital unterstützen können, erläutern wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an. Welche weiteren Maßnahmen förderfähig sind und wie wir Ihnen dabei helfen können erfahren Sie im Folgenden.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?

Gefördert werden grundsätzlich kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Handel mit weniger als 100 Mitarbeitern. Die Unternehmen dürfen dabei maximal 20 Millionen EUR Umsatz bzw. Bilanzsumme im Vorjahr aufweisen und müssen einen Firmensitz in Deutschland haben. Sind die antragstellenden Unternehmen mit anderen partnerschaftlich verbunden, greif die o.g. Beschränkung für den Verbund. Weiterhin müssen die Unternehmen eine Förderfähigkeit nach der De-Minimis Verordnung besitzen.
Nicht antragsberechtig oder förderfähig sind Wirtschafts- und Steuerberater, Unternehmensberater, Anwälte und Notare, freie Berufe nach §18EstG (Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Architekten, etc.) , gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Unternehmen der Land und Forstwirtschaft, Unternehmen in Schwierigkeiten oder Insolvenz. (detaillierte Darstellung zu den Vorgaben hier).

Industriearbeiter mit Helm und Warnweste vor Notebook

Was wird gefördert?

Wie zuvor bereits erläutert, erstreckt sich das Programm über drei Module. Diese sind “ Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Was sich dahinter verbirgt, sei hier kurz skizziert:

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Einführung einer e-Business Softwarelösung zur Abwicklung Ihrer Geschäftsprozesse vom Lieferanten bis zum Kunden. Lösungen für Teilbereiche wie Versand, Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Zahlungsverfahren. Abläufe die eine durchgängige, sichere, digitale Prozesskette im Unternehmen etablieren.

Digitale Markterschließung

Entwicklung einer Online Marketing Strategie. Aufbau einer rechtssicheren Internetpräsenz oder eines Webshops. Nutzung von Social-Media Tool, Website-Monitoring, Content Marketing. Nachgeordnete Verfahren innerhalb eines E-Business oder Webshop wie z.B. Warenbereitstellung und Bezahlverfahren.

IT-Sicherheit

Risiko und Sicherheitsanalyse einer vorhandenen oder geplanten ITK-Infrastruktur. Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen IT-Sicherheit. Maßnahmen die zur Vermeidung von Schäden und zur Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität dienen.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungen in den zuvor genannten Modulen mit einer Förderquote von maximal 50% auf einen Beratungstagessatz von 1.100,- EUR und einem Umfang von höchsten 30 Beratertagen. Je nach Höhe des Beraterhonorars, liegt die maximale Förderhöhe also bei 16.500,- EUR.
Detaillierte Vorgaben zur Förderhöhe.

Achtung: Im Rahmen der Fördermaßnahme go-digital werden nur Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen gefördert, nicht jedoch ggf. benötigte Hard- und Software.

Anfang 2022 wurde das Förderprojekt go-digital bis 2024 verlängert. Weiterhin sind für Firmen aus Nordrhein Westfalen Förderungen im Bereich Unternehmens IT über die Programme MID möglich (MID Digitale Sicherheit, MID Invest)

 

Wie können Sie starten?

  • Zunächst einmal vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns oder einem anderen autorisierten Unternehmen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen ihre Ziele und erläutern Ihnen die Fördermöglichkeiten.
  • Wir stellen Ihren Projektantrag beim BMWi.
  • Nach der Bewilligung starten wir mit Ihrem Projekt.
  • Nach Beendigung des Projektes zahlen Sie Ihren Anteil an uns, die Fördersumme rechnen wir direkt mit dem BMWi ab.

 

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.