Förderung MID Mittelstand Innovativ & Digital

Förderung MID – Mittelstand Innovativ & Digital

Finger zeig auf das Wort Förderung MID

Das Förderprogramm MID des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) soll kleine und mittelständische Betriebe darin stärken, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte so digital weiterzuentwickeln, dass sie auch in Zukunft einen der wirtschaftlichen Motoren des Landes darzustellen.

Im Wesentlichen zielt die Förderung MID darauf ab, die digitale Transformation im Unternehmen auf breiter Basis kontinuierlich zu fördern und sie somit zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können. Dabei sollen bewusst branchenweite Trends aufgegriffen und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden.

Wir unterstützen unsere Kunden in zwei der insgesamt vier Teilprogrammen der Förderung MID. Konkret sind das die MID-Invest und die MID-Digitale Sicherheit.

Förderung MID – Teilprogramm MID-Invest

Mit dem Förderprogramm MID-Invest werden Investitionen in ausgewählte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt. In einzelnen stellt sich das auf einen Blick wie folgt dar:

  • Investitionen in in spezifische  Technologien (Hard- und Software) zur Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Auch die fachmännische Installation und Schulung der zuvor genannten Lösungen wird gefördert, sofern sie vom selben Anbieter kommt
  • Fördersummen von 3.000,- EUR bis 25.000,- EUR für Kleinstunternehmen und 4.000,- bis 25.000,- EUR für kleine und mittlere Unternehmen
  • Förderquoten: 60% für Kleinstunternehmen, 50% für Kleinunternehmen und 30% für mittlere Unternehmen
  • Durchführungszeitraum maximal 3 Monate

(Achtung: aktuell werden keine neuen Registrierungen angenommen – an der Ausrichtung für 2023 wird derzeit gearbeitet)

Download: Förderbekanntmachung zu MID-Invest vom 01.Oktober 2022

Förderung MID – Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit

Im Bereich Digitale Sicherheit werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben. Damit soll erreicht werden KMUs resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Hier die wichtigsten Aspekte:

  • Unterstützt werden Analysen (Infrastrukturanalyse), Schulungen, und Software für eine resiliente Cybersicherheit
  • Drei Schwerpunkte die kombiniert werden können: Ist-Analyse, Schulung der Mitarbeitenden, Beschaffung von Software für den IT-Basisschutz.
  • Fördersumme von 4.000 bis 15.000,- EUR für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
  • Durchführungszeitraum sechs, neun oder zwölf Monate

Download: Förderbekanntmachung zu MID-Digitale Sicherheit vom 05.Oktober 2022

Wer kann die Förderung beantragen?

Berechtigt einen Antrag zur Förderung zu stellen sind Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen EUR (Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR). Soloselbstständige ohne Mitarbeiter werden nicht von der Förderung MID gefördert.

Das Förderverfahren läuft dabei zweistufig ab. Nach der Registrierung des Unternehmens nimmt der Antragssteller zunächst an einem Losverfahren teil und stellt nach Zuteilung im Losverfahren innerhalb von max. 28 Tagen einen Förderantrag. Bei beiden Vorgängen unterstützen wir sie gerne, wichtig ist aber, dass die Anträge vom Unternehmen selbst gestellt werden müssen,

Link zur Registrierung für MID-Digitale Sicherheit

Was gilt es sonst noch zu beachten?

Es ist ausschließlich die erstmalige Investition in eine Hard- und/oder Software förderfähig.

Das antragstellende Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht von der Förderung gedeckten Anteil (Quoten siehe oben oder in den Unten stehenden Unterlagen) selbst oder durch Dritte zu erbringen.

Wir ein Unternehmen nicht innerhalb des Losverfahrens ausgewählt, kann es nach aktiver Bestätigung am Losverfahren des Folgemonats teilnehmen.

Wie viele Projekte wurden von der Initiative Mittelstand Innovativ & Digital bisher gefördert?

Das bisherige Fazit der Förderung MID sieht ausgesprochen gut aus. Mit Stichtag 06.Dezember 2022 wurden die folgenden Förderungen erteilt.

  • MID-Gutscheine (seit Juni 2020)  1.337 Stück
  • MID-Assistent/in (seit Juni 2020) 270 Stück
  • MID-Invest (seit August 2021) 1.646 Stück
  • MID-Digitale Sicherheit (seit Oktober 2022) 95 Stück

Können auch Start-ups Förderung im Rahmen von MID beantragen?

Start-ups sind dann förderfähig, wenn sie bereits einen signifikanten Geschäftsbetrieb nachweisen können. Die Gründungsphase muss abgeschlossen und eine Rechtsform muss gewählt worden sein. Weiterhin sollte die Eintragung ins Handelsregister vollzogen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.
Ausgeschlossen von der Förderung MID sind Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“

Was ist wenn die Ausgaben für das Projekt über der maximalen Fördersumme liegen?

Das ist kein Problem. Die über dem geförderten Betrag liegenden Ausgaben entfallen auf den Eigenanteil des Geförderten. Die Erstattung erfolgt lediglich bis zur maximalen Fördersumme.

Welche Unterlagen werden für den Antrag zur Förderung benötigt?

  • De-minimis Erklärung des Antragstellenden
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • ein Angebot zur geplanten Maßnahme mit Beschreibung
  • ein unterschriebener und eingescannter Antrag zur Förderung

Alle Unterlagen sind als .pdf bereitzustellen und können ausschließlich digital über das Förderportal hinterlegt werden. Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.

 

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