EU AI Act (EU-KI-Verordnung) – Pflichten für Unternehmen

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (EU-KI-Verordnung) ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Sie legt einheitliche Anforderungen für bestimmte KI-Systeme und KI-Modelle innerhalb der Europäischen Union fest. Ziel ist es, den Schutz von Menschen, Grundrechten und Sicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Entwicklung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz zu fördern.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise angewendet. Im Jahr 2026 wurden verschiedene Bestimmungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744 angepasst. Für Unternehmen ist der EU AI Act sowohl beim Einsatz cloudbasierter KI-Abonnements als auch beim Betrieb eigener KI-Systeme relevant. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt insbesondere vom Einsatzzweck, der Risikoklassifizierung und der Rolle des Unternehmens ab.

Warum wurde der EU AI Act eingeführt?

Künstliche Intelligenz kann Unternehmen bei zahlreichen Aufgaben unterstützen. Gleichzeitig können KI-Systeme Risiken verursachen, wenn sie fehlerhafte Entscheidungen treffen, personenbezogene Informationen unangemessen verarbeiten oder Menschen diskriminieren. Besonders kritisch kann dies sein, wenn KI bei Entscheidungen über Beschäftigung, Bildung, medizinische Versorgung oder andere sensible Bereiche eingesetzt wird.

Der EU AI Act soll deshalb einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen schaffen.

Dabei verfolgt die Verordnung mehrere Ziele:

  • Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten
  • Verbot bestimmter besonders problematischer KI-Praktiken
  • Einheitliche Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
  • Mehr Transparenz bei bestimmten KI-Anwendungen
  • Förderung verantwortungsvoller KI-Nutzung
  • Unterstützung von Innovation und technologischem Wettbewerb

Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Risikostufen und Arten von KI-Systemen. Nicht jede KI-Anwendung unterliegt denselben Anforderungen.

Für welche Unternehmen gilt der EU AI Act?

Der EU AI Act betrifft nicht nur große Technologieunternehmen oder Entwickler künstlicher Intelligenz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können von seinen Regelungen betroffen sein. Entscheidend ist, welche Rolle eine Organisation beim Einsatz oder der Bereitstellung von KI übernimmt.

Anbieter von KI-Systemen

Als Anbieter gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Organisation, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt. Für Anbieter gelten je nach System und Risikokategorie besondere Anforderungen.

Betreiber von KI-Systemen

Als Betreiber, im englischen Gesetzestext Deployer bezeichnet, gelten Organisationen, die ein KI-System unter ihrer Verantwortung verwenden. Ausgenommen ist die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung. Ein Unternehmen, das einen KI-Assistenten für seine Geschäftsprozesse einsetzt, kann deshalb Betreiber im Sinne der Verordnung sein.

Importeure und Händler

Auch Organisationen, die KI-Systeme auf dem europäischen Markt bereitstellen, können je nach ihrer konkreten Tätigkeit Pflichten als Importeure oder Händler besitzen.

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

Für Anbieter bestimmter KI-Modelle, sogenannter General-Purpose AI Models (GPAI), gelten zusätzliche Regelungen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Dokumentations- und Transparenzanforderungen. Ein Unternehmen kann außerdem mehrere Rollen gleichzeitig übernehmen. Die rechtliche Einordnung sollte daher anhand des tatsächlichen Geschäftsmodells erfolgen.

Welche Risikoklassen unterscheidet der EU AI Act?

Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Dabei wird berücksichtigt, welche Auswirkungen der Einsatz künstlicher Intelligenz auf Menschen und ihre Rechte haben kann. Üblicherweise werden vier Risikostufen unterschieden.

1. Verbotene KI-Praktiken

Bestimmte Anwendungen künstlicher Intelligenz sind aufgrund ihrer Risiken grundsätzlich verboten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Dazu gehören beispielsweise bestimmte manipulative KI-Praktiken, unzulässige Formen des Social Scoring sowie bestimmte Anwendungen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Verbote müssen jeweils anhand der konkreten gesetzlichen Voraussetzungen bewertet werden.

2. Hochrisiko-KI-Systeme

Bestimmte KI-Anwendungen werden als Hochrisiko-Systeme eingestuft. Dazu können beispielsweise KI-Systeme gehören, die bei bestimmten Personalentscheidungen, Bildungsbewertungen oder sicherheitsrelevanten Funktionen regulierter Produkte eingesetzt werden.

Für solche Systeme sieht die Verordnung umfangreiche Anforderungen vor. Dazu gehören je nach Rolle unter anderem Risikomanagement, technische Dokumentation, Datenqualität, menschliche Aufsicht und Überwachung. Die Anwendung dieser Vorschriften erfolgt entsprechend den gesetzlichen Übergangsfristen.

3. KI-Systeme mit besonderen Transparenzpflichten

Bestimmte KI-Systeme unterliegen spezifischen Transparenzanforderungen. Beispielsweise kann es erforderlich sein, Menschen darüber zu informieren, dass sie unmittelbar mit einer KI interagieren. Auch bei bestimmten künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten können Kennzeichnungs- beziehungsweise Offenlegungspflichten bestehen. Die konkreten Anforderungen und Ausnahmen ergeben sich insbesondere aus Artikel 50 der Verordnung.

4. KI-Systeme mit geringem Risiko

Viele alltägliche KI-Anwendungen fallen nicht unter die speziellen Hochrisiko-Anforderungen. Dazu können beispielsweise Anwendungen zur Unterstützung bei der Texterstellung oder Zusammenfassung allgemeiner Informationen gehören. Allerdings können auch hier andere gesetzliche Vorgaben und bestimmte allgemeine Pflichten relevant sein.

Die Risikoklassifizierung hängt deshalb nicht allein von der verwendeten Technologie ab, sondern wesentlich vom vorgesehenen Einsatzzweck.

Welche Pflichten haben Unternehmen beim Einsatz von KI?

Ein Unternehmen, das fertige KI-Anwendungen nutzt, wird dadurch nicht automatisch zum Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems. Dennoch müssen die jeweils einschlägigen Regelungen beachtet werden. Besonders wichtig sind folgende Aspekte.

KI-Kompetenz der Mitarbeiter

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter und weiterer Personen zu ergreifen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen umgehen. Dabei sollen insbesondere Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen berücksichtigt werden.

Die Verordnung schreibt nicht für jedes Unternehmen dieselbe Schulung und auch keinen bestimmten persönlichen Wissensstand vor. Entscheidend sind angemessene Maßnahmen, die zum jeweiligen KI-Einsatz passen.

Transparenz bei bestimmten KI-Anwendungen

Unternehmen müssen prüfen, ob für ihre Anwendungen besondere Informations- oder Kennzeichnungspflichten bestehen. Das kann beispielsweise bei bestimmten Chatbots oder der Veröffentlichung künstlich erzeugter Inhalte relevant sein.

Menschliche Kontrolle bei relevanten Anwendungen

Insbesondere bei bestimmten Hochrisiko-Systemen spielen menschliche Aufsicht und geeignete Kontrollmechanismen eine wichtige Rolle. Auch unabhängig von speziellen Hochrisiko-Pflichten kann eine fachliche Prüfung KI-generierter Ergebnisse sinnvoll sein.

Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften

Neben dem EU AI Act müssen Unternehmen gegebenenfalls weitere Regelwerke beachten. Dazu gehören insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, arbeitsrechtliche Vorschriften und branchenspezifische Anforderungen.

Welche Bedeutung hat KI-Kompetenz nach Artikel 4?

KI-Kompetenz bezeichnet die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die für einen sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erforderlich sind. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter die Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten KI-Systeme verstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Grundlegende Funktionsweise künstlicher Intelligenz
  • Typische Fehler und Halluzinationen
  • Umgang mit vertraulichen Informationen
  • Überprüfung KI-generierter Ergebnisse
  • Erkennen ungeeigneter Anwendungsfälle
  • Verantwortung bei geschäftlichen Entscheidungen
  • Sicherheitsrisiken bei der Nutzung von KI

Der konkrete Schulungsbedarf hängt davon ab, welche KI-Anwendungen eingesetzt werden. Für Mitarbeiter, die einen Textassistenten verwenden, können andere Kenntnisse erforderlich sein als für Personen, die eine KI-Anwendung in einen sensiblen Geschäftsprozess integrieren. Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.

Seit wann gilt der EU AI Act?

Die Regelungen der europäischen KI-Verordnung werden stufenweise angewendet.

Durch die Änderungen des Jahres 2026 gelten folgende wesentliche Termine:

1. August 2024: Inkrafttreten der ursprünglichen EU-KI-Verordnung.

2. Februar 2025: Anwendbarkeit insbesondere der Verbote bestimmter KI-Praktiken und der Regelungen zur KI-Kompetenz.

2. August 2025: Beginn der Anwendung wesentlicher Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.

2. August 2026: Allgemeiner Anwendungsbeginn zahlreicher weiterer Vorschriften, darunter wesentliche Transparenzregelungen.

2. Dezember 2026: Zusätzliche Verbote und bestimmte Übergangsfristen für die technische Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte werden relevant.

2. Dezember 2027: Anwendung der verschobenen Vorschriften für bestimmte eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III.

2. August 2028: Anwendung der verschobenen Hochrisiko-Vorschriften für bestimmte regulierte Produkte nach Anhang I.

Für einzelne Systeme können weitere Übergangs- und Sonderregelungen gelten. Da die Verordnung bereits geändert wurde, sollten Unternehmen bei rechtlich relevanten Entscheidungen stets die aktuelle konsolidierte Fassung und die jeweils einschlägigen Übergangsbestimmungen prüfen.

Gilt der EU AI Act auch für ChatGPT und Microsoft Copilot?

Ja. Der EU AI Act kann auch bei der geschäftlichen Nutzung von Anwendungen wie ChatGPT oder Microsoft 365 Copilot relevant sein. Allerdings hängen die Pflichten davon ab, welche Funktionen eingesetzt werden und welche Rolle das jeweilige Unternehmen übernimmt. Wer einen fertigen KI-Assistenten zur Unterstützung gewöhnlicher Büroaufgaben einsetzt, unterliegt nicht automatisch sämtlichen Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-Systemen.

Dennoch können beispielsweise Anforderungen an KI-Kompetenz, Transparenz und den verantwortungsvollen Einsatz bestehen. Außerdem müssen die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Ein Unternehmen sollte daher nicht nur auf die Produktbezeichnung achten, sondern auch auf den konkreten Anwendungsfall.

Was bedeutet der EU AI Act für lokale KI-Systeme?

Auch lokal betriebene KI-Systeme können unter die europäische KI-Verordnung fallen. Entscheidend ist nicht, ob die Verarbeitung auf einem eigenen Server oder in einer Cloud stattfindet. Maßgeblich sind insbesondere die Funktion des Systems, sein vorgesehener Einsatzzweck und die rechtliche Rolle des Unternehmens.

Eine Lokale KI ist deshalb nicht automatisch von den Anforderungen des EU AI Act ausgenommen. Dennoch bietet der lokale Betrieb wichtige technische Gestaltungsmöglichkeiten.

Mehr Kontrolle über die technische Umgebung

Bei einem eigenen KI-System kann das Unternehmen die verwendeten Modelle, Softwarekomponenten und Zugriffsberechtigungen gezielt festlegen. Das kann die Umsetzung interner Kontroll- und Sicherheitsvorgaben erleichtern.

Kontrollierbare Datenflüsse

Eine vollständig lokale KI kann vertrauliche Informationen verarbeiten, ohne diese für die eigentliche Berechnung an externe KI-Dienste zu übermitteln. Dadurch lassen sich bestimmte Datenschutz- und Vertraulichkeitsrisiken reduzieren.

Individuelle Konfiguration

Lokale Systeme können technisch auf klar definierte Aufgaben und zulässige Datenquellen begrenzt werden. Damit lassen sich beispielsweise Zugriffsbeschränkungen, Freigabeprozesse und geeignete Protokollierungen implementieren.

Eigene Verantwortung für den Betrieb

Die größere technische Kontrolle ist gleichzeitig mit zusätzlicher Verantwortung verbunden. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen für Wartung, Sicherheit, Dokumentation und Überwachung organisieren. Welche rechtlichen Anforderungen darüber hinaus gelten, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab.

Werden Unternehmen durch den Betrieb eigener KI zum Anbieter?

Nicht automatisch. Wenn ein Unternehmen ein bereits verfügbares KI-Modell auf eigener Hardware ausführt und für interne Aufgaben nutzt, ist es dadurch nicht allein wegen des lokalen Betriebs Anbieter des zugrunde liegenden Modells. Die rechtliche Einordnung kann sich jedoch verändern.

Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn ein Unternehmen ein KI-System unter eigenem Namen auf den Markt bringt, dessen Zweck wesentlich verändert oder bestimmte erhebliche Änderungen an einem Hochrisiko-KI-System vornimmt. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung.

Gerade bei individuell entwickelten KI-Anwendungen sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, welche Rolle das Unternehmen übernimmt.

EU AI Act und Open-Source-KI

Auch Open-Source-KI und Open-Weight-Modelle können von Regelungen des EU AI Act betroffen sein. Die Verordnung enthält bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen für frei und offen lizenzierte KI-Systeme beziehungsweise Modelle. Diese gelten jedoch nicht uneingeschränkt.

Insbesondere können Verbote bestimmter KI-Praktiken, Transparenzanforderungen und Vorschriften für Hochrisiko-Anwendungen weiterhin relevant sein.

Auch für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck bestehen differenzierte Regelungen. Die bloße Tatsache, dass ein Modell kostenlos heruntergeladen oder auf eigener Hardware ausgeführt werden kann, bedeutet deshalb keine generelle Befreiung von der KI-Verordnung.

EU AI Act und Datenschutz: Was ist der Unterschied?

Der EU AI Act und die DSGVO haben unterschiedliche rechtliche Schwerpunkte. Die DSGVO regelt insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der EU AI Act legt dagegen Anforderungen an bestimmte KI-Systeme, KI-Modelle und deren Einsatz fest. Beide Regelwerke können gleichzeitig anwendbar sein. Beispielsweise kann ein KI-System personenbezogene Daten verarbeiten und zugleich aufgrund seines Einsatzzwecks als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden. In einem solchen Fall müssen die jeweils einschlägigen Anforderungen beider Regelwerke beachtet werden.

Eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt sind. Umgekehrt ersetzt die Einhaltung des EU AI Act keine Datenschutzprüfung.

Welche Rolle spielen KI-Agenten beim EU AI Act?

KI-Agenten können über einfache Textgenerierung hinaus Aufgaben planen, externe Werkzeuge verwenden und Aktionen in angeschlossenen Anwendungen auslösen. Auch solche Systeme müssen anhand ihres konkreten Zwecks und ihrer Funktionen rechtlich eingeordnet werden. Die Bezeichnung als KI-Agent führt dabei nicht automatisch zu einer bestimmten Risikoklasse.

Entscheidend ist, welche Entscheidungen oder Aktionen das System unterstützt beziehungsweise ausführt und in welchem Bereich es eingesetzt wird. Für Unternehmen sind zusätzlich geeignete technische Grenzen wichtig. Dazu gehören beispielsweise kontrollierte Berechtigungen, nachvollziehbare Aktionen und menschliche Freigaben bei geschäftskritischen Vorgängen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Der EU AI Act sieht bei bestimmten Verstößen erhebliche Geldbußen vor. Die möglichen Höchstbeträge unterscheiden sich nach Art des Verstoßes. Bei Verstößen gegen Verbote bestimmter KI-Praktiken können nach dem Regelungsrahmen grundsätzlich Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres relevant werden, wobei die gesetzlichen Berechnungsregeln maßgeblich sind.

Für andere Verstöße gelten teilweise niedrigere Höchstgrenzen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bestehen besondere Regelungen zur Verhältnismäßigkeit und zur Bemessung von Geldbußen. Nicht jeder Fehler bei der Nutzung eines KI-Assistenten führt automatisch zu einer Geldbuße. Entscheidend sind die konkrete verletzte Vorschrift, die Verantwortlichkeit, die Schwere des Verstoßes und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie können sich Unternehmen auf den EU AI Act vorbereiten?

Eine sinnvolle Vorbereitung beginnt mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen KI-Anwendungen.

Schritt 1: Eingesetzte KI-Systeme erfassen

Unternehmen sollten dokumentieren, welche KI-Anwendungen verwendet werden und welche Abteilungen damit arbeiten. Dabei sollten auch extern beschaffte KI-Abonnements berücksichtigt werden.

Schritt 2: Anwendungsfälle bewerten

Anschließend wird geprüft, wofür die KI eingesetzt wird und ob besondere gesetzliche Anforderungen entstehen können.

Schritt 3: Verantwortlichkeiten festlegen

Es sollte klar geregelt sein, wer über die Einführung, Konfiguration und Freigabe von KI-Anwendungen entscheidet.

Schritt 4: Mitarbeiter qualifizieren

Die Beschäftigten sollten angemessene Kenntnisse über die verwendeten KI-Systeme erhalten.

Die Schulungsmaßnahmen orientieren sich am jeweiligen Einsatzgebiet und den vorhandenen Kenntnissen.

Schritt 5: Datenschutz und Sicherheit prüfen

Unternehmen müssen die erforderlichen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen.

Dabei kann eine lokal betriebene KI insbesondere bei vertraulichen Informationen eine interessante Option sein.

Schritt 6: Technische Dokumentation und Prozesse überprüfen

Abhängig von der Rolle des Unternehmens und dem verwendeten System können besondere Dokumentations- und Kontrollanforderungen relevant sein.

Schritt 7: Entwicklungen regelmäßig beobachten

Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter.

Daher sollten Unternehmen prüfen, ob Änderungen der Verordnung, neue Leitlinien oder neue KI-Anwendungen Anpassungen erforderlich machen.

Häufige Fragen zum EU AI Act

Was ist der EU AI Act einfach erklärt?

Der EU AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Sie enthält unter anderem Verbote besonders problematischer KI-Praktiken, Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und bestimmte Transparenzpflichten.

Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein. Welche Pflichten gelten, hängt insbesondere von der eingesetzten KI, dem Anwendungsfall und der rechtlichen Rolle des Unternehmens ab.

Muss jedes Unternehmen seine Mitarbeiter in KI schulen?

Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Dabei ist der konkrete Schulungsbedarf an den Aufgaben, Kenntnissen und Einsatzbedingungen auszurichten. Ein bestimmtes einheitliches Zertifikat oder Schulungsformat wird nicht allgemein vorgeschrieben.

Ist ChatGPT durch den EU AI Act verboten?

Nein. Der EU AI Act verbietet nicht generell die Verwendung von ChatGPT oder vergleichbaren KI-Assistenten. Für konkrete Einsatzformen können jedoch gesetzliche Anforderungen oder Verbote bestehen.

Sind lokale KI-Systeme vom EU AI Act ausgenommen?

Nein. Auch auf eigenen Servern betriebene KI kann unter die Verordnung fallen. Entscheidend sind insbesondere der Einsatzzweck und die Rolle des Unternehmens.

Muss ein Unternehmen seine KI registrieren?

Nicht jede KI-Anwendung muss registriert werden. Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen jedoch besonderen Registrierungs- und Dokumentationsanforderungen, soweit die jeweiligen Bestimmungen anwendbar sind.

Was ist eine Hochrisiko-KI?

Als Hochrisiko-KI gelten bestimmte KI-Systeme, deren Einsatz erhebliche Risiken für Sicherheit oder Grundrechte verursachen kann. Die rechtliche Einstufung richtet sich nach den Voraussetzungen des EU AI Act.

Was ist der Unterschied zwischen EU AI Act und DSGVO?

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Der EU AI Act regelt bestimmte Risiken und Anforderungen künstlicher Intelligenz. Beide Regelwerke können gleichzeitig gelten.

Ist Open-Source-KI vom EU AI Act befreit?

Nicht grundsätzlich. Für bestimmte offen lizenzierte Systeme und Modelle bestehen Sonderregelungen. Andere Vorgaben, beispielsweise Verbote oder bestimmte Transparenzpflichten, können weiterhin gelten.

Wann gelten die Hochrisiko-Vorschriften des EU AI Act?

Nach den Änderungen von 2026 gelten die entsprechenden Vorschriften grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027 für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für die entsprechenden regulierten Produkte nach Anhang I. Sonder- und Übergangsregelungen sind zusätzlich zu beachten.

Fazit: Der EU AI Act schafft Regeln für den verantwortungsvollen KI-Einsatz

Der EU AI Act bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung künstlicher Intelligenz in Europa. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist besonders wichtig, zwischen der gewöhnlichen Nutzung fertiger KI-Anwendungen und der Bereitstellung eigener KI-Systeme zu unterscheiden.

Nicht jede KI-Anwendung unterliegt denselben Pflichten. Dennoch sollten Unternehmen ihre Einsatzgebiete sorgfältig bewerten, Mitarbeiter angemessen qualifizieren und klare Verantwortlichkeiten schaffen. Dabei können sowohl professionelle Cloud-KI-Dienste als auch lokal betriebene KI-Systeme sinnvoll eingesetzt werden.

Lokale KI kann zusätzliche Vorteile bei der Kontrolle vertraulicher Informationen und der technischen Konfiguration bieten. Cloud-Angebote ermöglichen häufig einen einfachen Zugang zu leistungsfähigen Modellen. Entscheidend ist eine Lösung, die den betrieblichen Anforderungen entspricht und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

 

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