KontraG
KonTraG steht für das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, ein deutsches Gesetz, das am 1. Mai 1998 in Kraft trat. Sein Ziel ist es, die Unternehmensführung durch verbesserte Corporate Governance zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Ein zentraler Aspekt ist die gesetzliche Pflicht für Vorstände börsennotierter Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzuführen, um gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.