GoBD

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung – GoBD

Symbol digitaler Datenablage im Sinne der GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Was sich sperrig anhört ist vom Bundesfinanzministerium bereits 2014 veröffentlicht worden und lösen die GDPdU und die GoBS ab. Die GoBD enthält Vorgaben über die Ablage und Archivierung von steuerrelevanten Daten und die Einhaltung der Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Steuerpflichtigen, dass seine EDV-Systeme die Voraussetzungen erfüllen.

Die verschiedenen Aspekte der Regelung überschneiden sich regelmäßig mit den Anforderungen der DSGVO und der IT-Sicherheit. Die fälschungssichere Archivierung des E-Mail Verkehrs in der Unternehmenskommunikation ist ein Bestandteil der jeweiligen Regelungen.

Zur Glossar-Übersicht