Aktenvernichter

Mit Sicherheit unlesbar – Aktenvernichter im Datenschutz unabdingbar

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Aktenvernichter oder Schredder gibt es, je nach verlangter Schutzklasse, in verschiedenen Kategorien. Dies sind im Rahmen der DSGVO in der DIN66399 geregelt, die Schnitt- oder Schnipselgrößen für Papier reichen dabei von P1-P7. Je nach Sicherheitsstufe (DIN 66399) werden die folgenden Kategorien berücksichtigt: A – Papier und Pläne, B – SIM Karten, Negative, C – Videobänder, Disketten, D – Computer und Komponenten, E – ID-Karten, F – Druckplatten, Kreditkarten, G- Firmenkleidung, H – Röntgenplatten.
Die Zerstörungsstufen sind in 8 Klassen unterteilt und reichen von Schreddern 25-12 mm, bis zum Zerfasern 6-0,8 mm Schnittbreite. Je nach Schutzhöhe gilt eine entsprechende Vorgabe für die Entsorgung.

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